Wettkampfbestimmungen des
DBV (Deutscher Boxsport Verband e.V.)
Einleitung
Die
Satzung und die Ordnungen (Wettkampfbestimmungen) des DBV
sind für die Landesverbände sowie deren Vereine
und Ihre Mitglieder rechtsverbindlich (§ 4 der Satzung
des DBV).
Die Auslegung und Änderung der Wettkampfbestimmungen,
die der Bestätigung des Kongresses bedürfen, ist
Aufgabe des TA und JA (Jugendfragen) des DBV. Zur Vorbereitung
seiner Aufgaben (§ 18 DBV Satzung, Ziff. 1c) steht
dem TA ein ständiger Unterausschuss (Regelausschuss)
zur Seite, der aus dem Kampfrichterobmann als Vorsitzendem,
dem Sportwart und dem Jugendwart sowie je einem beim Kongress
zu wählenden Vertreter des TA und JA besteht. Vorschläge
des Regelausschusses zur Abänderung der Wettkampfbestimmungen
sind dem Kongress zur Abstimmung auch dann zuzuleiten, wenn
sie vom TA, JA und HA nicht befürwortet worden sind
(§18 der Satzung des DBV)